Ein Hausmeisterdienst ist eine andere Bezeichnung für die Aufgaben, die ein Hausmeister in Schulen oder Mieteranlagen tätigt. In größeren Anlagen wie Wohnanlagen oder Gewerbeobjekten werden oft Hausmeisterdienste benötigt. Ein sogenanntes „Facility Management“ ist für die Sauberkeit, Ordnung und Instandhaltung der Immobilie verantwortlich.
Hausmeisterdienst Tätigkeiten
- Haus-, Treppen- und Straßenreinigung
- Gartenpflege
- Winterdienst
- Reinigung von Sanitäranlagen
- Glas- und Fensterreinigung
- Bedienung oder Überwachung technischer Anlagen (z. B. Heizung)
Außerdem führt er auch kleinere Reparaturen durch. Ein Hausmeisterdienst achtet auf die Einhaltung der Hausordnung bzw. der Mieterpflichten. Besondere Vorkommnisse meldet er – ist aber auch meist Ansprechpartner für Mieter bei Problemen. Es ist aber auch möglich, im Vertrag nur einzelne Aufgaben festzulegen.
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Hausmeisterdienst oder Facility-Manager
Bei größeren Gebäuden wird häufig nicht ein Hausmeisterdienst, sondern ein Facility-Management beauftragt. Dieses hat ein weiteres Aufgabenfeld als ein Hausmeisterdienst, unter anderem kommen hier auch Verwaltungsaufgaben hinzu. Denn der Facility-Manager bewirtschaftet nicht nur das Gebäude, sondern verfolgt einen Ansatz, der zu nachhaltigem Werterhalt und auch Wertsteigerungen durch ordnungsgemäße und kosteneffiziente Bewirtschaftung führen soll.
Hausmeisterdienst im Mehrfamilienhaus
Wollen die Wohnungseigentümer in einem Mehrfamilienhaus den Hausmeisterservice wechseln oder zum ersten Mal einen beauftragen, so erfordert dies einen Mehrheitsbeschluss der Eigentümergemeinschaft. Üblicherweise ist bereits in der Teilungserklärung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) geregelt, wie die Kosten geteilt werden.
Hausmeisterdienst im Miethaus
Definition: Wird für ein Miethaus ein Hausmeisterservice beauftragt, ist nur der Eigentümer verantwortlich. Er bestimmt, welche Firma die Arbeiten übernimmt, ist im Gegenzug aber verpflichtet, seine Auswahl nach den Geboten der Wirtschaftlichkeit zu treffen. Wählt er also eine Firma aus, die ihre Leistungen deutlich über dem marktüblichen Preis anbietet, haben Mieter die Möglichkeit, sich dagegen zu behaupten.
Hausmeisterdienst im Winter
Ist ein Hausmeisterdienst mit dem Winterdienst beauftragt, muss dieser ebenfalls über eine entsprechende Haftpflichtversicherung verfügen. Ist der Hausmeisterdienst für die unzureichende Räumung von Schnee und Eis auf dem Gehweg verantwortlich, greift die Betriebshaftpflicht des Unternehmens. Obliegt die Räumpflicht den Eigentümern, muss die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung der WEG die Kosten übernehmen. Eigentümer sollten sich vor dem Abschluss eines Vertrags mit dem Hausmeisterdienst den ordnungsgemäßen Versicherungsschutz nachweisen lassen.